Hohes Schmerzensgeld für beleidigendes Rap-Video

Wegen eines beleidigenden Videos auf YouTube müssen zwei Jugendliche ihren Opfern 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.


"Cybermobbing" ist ein inzwischen weit verbreitetes Phänomen, bei welchem die Täter nicht selten die Anonymität des Internets nutzen um ihre Opfer vor einer unüberschaubaren Anzahl von Nutzern zu beleidigen und zu diffamieren. Das ein solches Verhalten schnell sehr teuer werden kann, mussten nun zwei Jugendliche vor dem Landgericht Bonn erfahren. In einem Rap-Video auf YouTube hatten sie einen farbigen Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie auf übelste Weise mit rassistischen und sexistischen Äußerungen überzogen. Darauf angesprochen erstattete die Familie Anzeige und begehrte vor Gericht ein Schmerzensgeld von mehr als zehntausend Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

In einem vor Gericht geschlossenen Vergleich wurde im Rahmen der gütlichen Einigung die Zahlung einer Summe von 5000 Euro durch die Jugendlichen vereinbart. Außerdem gaben die Jugendlichen die geforderte Unterlassungserklärung ab.
 
Landgericht Bonn, Urteil LG BN 9 O 433 12 vom 22.05.2013
Normen: §§ 1004, 253 BGB
[bns]