Ist ein DSGVO-Verstoß ein Wettbewerbsverstoß?

Das Landgericht Bochum verneint einen Unterlassungsanspruch.

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass ein Mitbewerber einen Verstoß gegen die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) nicht abmahnen darf. Mitbewerbern stehe kein Unterlassungsanspruch zu. Dies ergebe sich aus den Artikeln 77 bis 84 der Verordnung, die insofern abschließend seien.
 
LG Bochum, Urteil LG Bochum I 12 O 85 18 vom 07.08.2018
Normen: DSGVO Art. 77 bis 84
[bns]