OLG München bejaht ererbten Schmerzensgeldanspruch gegen Hausarzt

Der Schmerzensgeldanspruch kann vom Alleinerben geltend gemacht werden.

Das OLG München hat entschieden, dass die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende künstliche Ernährung mittels einer Magensonde ohne eine wirksame Einwilligung eine Verletzung des Integritätsinteresses des Patienten darstelle. Dies rechtfertige einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem behandelnden Hausarzt. Der Schmerzensgeldanspruch sei vererblich und könne daher vom Alleinerben uneingeschränkt geltend gemacht werden.
 
OLG München, Urteil OLG Muenchen 1 U 454 17 vom 21.12.2017
Normen: § 1901 b Abs. 1 BGB
[bns]