Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Bilanzrechts vor, mit den vorrangigen Zielen, Bi-lanzen aussagekräftiger zu machen und bürokratische Vorschriften abzubauen.
Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Handelsvertreter sind die Zivilgerichte zuständig, soweit der Vertretervertrag bereits beendet ist oder der Vertreter lediglich einer beschränkten Wettbewerbsabrede unterliegt.
Der Urheber von Software kann die Weiterveräußerung von Software durch den Endabnehmer nur untersagen, wenn der Kunde die Software aus dem Internet heruntergeladen und freigeschaltet hat.
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die Übersetzung eines Buches ist unangemessen, wenn keine Beteiligung an dem tatsächlichen Absatz des Werkes erfolgt.
Die Eintragung einer Firma ins Handelsregister kann von Dritten blockiert werden, wenn mit deren eigener Firma nachweislich Verwechslungsgefahr besteht.